Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundlagen für Testzugänge, Lizenzen und Nutzung von RescueEd.

Stand: 6.9.2026 · Version 1.0

Dokument-ID: cmtq6xj1o00026y8h98icnosi

Allgemeine Geschäftsbedingungen für RescueEd

Anbieter: Benjamin Peinzger, handelnd unter RescueEd Benjamin Peinzger

Stand: 4. September 2026

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Nutzung der mandantenfähigen RescueEd-Software durch Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Der Annex ergänzt die Regeln für einen Anbieterwechsel, soweit RescueEd als Datenverarbeitungsdienst in den Anwendungsbereich des EU Data Act fällt

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis1
1 Geltungsbereich2
2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang2
3 Vertragsschluss und Einrichtung2
4 Benutzerkonten Sicherheit und Mitwirkung3
5 Lizenzgrenzen und technische Voraussetzungen4
6 Preise Rechnungsstellung und Zahlung4
7 Vertragsdauer und Beendigung4
8 Verfügbarkeit Wartung und höhere Gewalt5
9 Änderungen der Software und der Vertragsbedingungen5
10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung5
11 Nutzungsrechte Kundendaten und Inhalte6
12 Mängelrechte und Haftung6
13 Datenexport Archivierung und Löschung6
14 Vertraulichkeit7
15 Schlussbestimmungen7
B Annex Regelungen zum Anbieterwechsel7

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Benjamin Peinzger, handelnd unter RescueEd Benjamin Peinzger, nachfolgend Anbieter, und Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, nachfolgend Kunde, über die Nutzung der webbasierten Software RescueEd und ausdrücklich vereinbarter Zusatzleistungen.

1.2 RescueEd wird ausschließlich für die berufliche, gewerbliche oder öffentlich-rechtliche Nutzung angeboten. Verträge mit Verbrauchern sind nicht Gegenstand dieser AGB.

1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.

1.4 Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot oder die Bestellbestätigung, eine Leistungsbeschreibung, das Service Level Agreement und der Auftragsverarbeitungsvertrag gehen diesen AGB im Fall eines Widerspruchs vor.

2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 RescueEd ist eine mandantenfähige Software zur Planung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation von Ausbildung und simulationsgestützten Fallbeispielen. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Lizenzplan, dem Angebot, den freigeschalteten Modulen und den vereinbarten Kapazitätsgrenzen.

2.2 Die Software kann insbesondere Organisations- und Benutzerverwaltung, Rollen und Berechtigungen, Curricula, Kurse, Trainings, Teilnehmergruppen, Fallbeispiele, Szenario-Runs, Bewertungen, Medien, Lernaufträge, Berichte und Archivfunktionen enthalten. Nicht jeder Lizenzplan umfasst sämtliche Funktionen.

2.3 RescueEd dient Ausbildungs- und Simulationszwecken. Die Software ersetzt keine medizinische Diagnose, Behandlung, Einsatzentscheidung oder fachliche Aufsicht. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist sie kein Medizinprodukt und nicht für die unmittelbare Patientenversorgung bestimmt.

2.4 Die mobile RescueEd-Anwendung ist technisch und vertraglich von der Organisationslizenz getrennt. Eine SaaS-Lizenz gewährt nicht automatisch einen persönlichen App-Zugang. Mobile Abonnements, Testzeiträume oder Freizugänge richten sich nach der jeweiligen Bestellung und gegebenenfalls den Bedingungen des App-Stores.

2.5 Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, nicht einen bestimmten Ausbildungs-, Prüfungs- oder Lernerfolg.

3 Vertragsschluss und Einrichtung

3.1 Angaben auf der Website und im Registrierungsprozess sind noch kein bindendes Angebot, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet sind.

3.2 Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestell- oder Bestätigungsprozesses ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung in Textform bestätigt oder die gebuchte Organisation freischaltet.

3.3 Vor der Freischaltung muss der vertretungsberechtigte Schuladministrator die jeweils bereitgestellten Fassungen der AGB, Datenschutzhinweise, des Auftragsverarbeitungsvertrags, des Service Level Agreements und der Vertretungs- oder Berechtigungserklärung bestätigen und ein persönliches Passwort festlegen. Die Bestätigung wird versioniert protokolliert.

3.4 Bei einer Testphase kann der Anbieter den Funktionsumfang, die Laufzeit und die Kapazitäten begrenzen. Ein Anspruch auf Umwandlung in einen kostenpflichtigen Vertrag besteht nicht. Konditionen einer anschließenden kostenpflichtigen Nutzung werden gesondert vereinbart.

3.5 Der Kunde benennt mindestens eine für die Organisation verantwortliche Person und hält deren Kontaktdaten aktuell.

4 Benutzerkonten Sicherheit und Mitwirkung

4.1 Der Kunde darf Zugänge nur den vereinbarten Personen und innerhalb der gebuchten Rollen- und Kapazitätsgrenzen bereitstellen. Sammelkonten und die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten sind unzulässig, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.

4.2 Benutzer müssen sichere, nur persönlich verwendete Zugangsdaten wählen, die vorgesehene Mehrfaktor-Authentifizierung nutzen und den Verlust von Zugangsdaten oder des E-Mail-Zugriffs unverzüglich melden.

4.3 Der Kunde verantwortet die fachgerechte Rollenvergabe, die Berechtigung seiner Nutzer, die Richtigkeit seiner Stamm- und Abrechnungsdaten sowie die Zulässigkeit der von ihm verarbeiteten Inhalte und personenbezogenen Daten.

4.4 Der Kunde darf die Software nicht missbräuchlich verwenden, Sicherheitsmechanismen umgehen, Schadcode einbringen, unzulässige automatisierte Last erzeugen oder rechtswidrige, die Rechte Dritter verletzende Inhalte speichern.

4.5 Der Anbieter darf Zugänge vorübergehend sperren, soweit dies zur Abwehr konkreter Sicherheitsgefahren, zur Begrenzung eines Missbrauchs, aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben oder wegen eines erheblichen Zahlungsverzugs erforderlich und verhältnismäßig ist. Der Anbieter informiert den Kunden, soweit dem keine rechtlichen oder sicherheitsbedingten Gründe entgegenstehen.

4.6 Der Anbieter ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden eingestellte Inhalte allgemein oder proaktiv auf ihre Rechtmäßigkeit zu überwachen. Gesetzliche Prüf- und Handlungspflichten nach Kenntniserlangung bleiben unberührt.

4.7 Kunden und betroffene Dritte können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über den öffentlichen Meldeweg https://www.rescueed.de/rechtswidrige-inhalte-melden oder über die im Impressum genannten Kontaktwege melden. Die interne Plattformverwaltung unter /platform/content-reports ist kein öffentlicher Meldeweg.

4.8 Eine Meldung führt nicht automatisch zur Sperrung oder Löschung eines Inhalts. Der Anbieter prüft Meldungen grundsätzlich durch einen Menschen und kann ergänzende technische Prüfungen einsetzen. Empfang, interne Bearbeitung und externe Entscheidung werden getrennt dokumentiert.

4.9 Stellt der Anbieter einen Rechts- oder Vertragsverstoß fest, kann er unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit insbesondere verwarnen, den betroffenen Inhalt vorübergehend beschränken oder entfernen, Zugänge vorübergehend sperren oder den Vertrag bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen kündigen.

4.10 Der Anbieter informiert die betroffenen Beteiligten über Entscheidungen, soweit dies gesetzlich erforderlich und ohne Gefährdung von Ermittlungen, Sicherheit oder Rechten Dritter möglich ist. Interne Notizen werden nicht an die meldende Person oder den betroffenen Kunden übermittelt; deren Identität wird nur offengelegt, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

5 Lizenzgrenzen und technische Voraussetzungen

5.1 Die zulässigen Nutzerzahlen, Rollen, Szenarien, Kurse, monatlichen Runs, Speicherwerte und weiteren Nutzungsmengen ergeben sich aus dem gebuchten Lizenzplan oder der individuellen Vereinbarung.

5.2 Erreicht der Kunde eine Kapazitätsgrenze, kann RescueEd weitere Anlagen, Reaktivierungen, Uploads oder Runs bis zu einer Erweiterung oder Freigabe ablehnen. Deaktivierte Nutzer können nach Maßgabe des Lizenzplans Kapazität freigeben.

5.3 Der Kunde stellt geeignete Endgeräte, aktuelle unterstützte Browser, einen funktionsfähigen Internetzugang sowie den Zugriff auf die für Anmeldung und Mehrfaktor-Authentifizierung verwendeten E-Mail-Postfächer bereit.

5.4 Dateiuploads unterliegen Größen-, Typ- und Strukturprüfungen. Die Annahme einer Datei bestätigt weder deren inhaltliche Richtigkeit noch ihre rechtliche Zulässigkeit.

6 Preise Rechnungsstellung und Zahlung

6.1 Es gelten die im Angebot, Bestellprozess oder Vertrag ausgewiesenen Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Abrechnungsintervall ergibt sich aus der Bestellung.

6.2 Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt oder an die hinterlegte Rechnungsadresse versandt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsübermittlung zu, soweit keine zwingende Form entgegensteht.

6.3 Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne Abzug fällig. Fehlt eine Frist, beträgt das Zahlungsziel 7 Tage ab Zugang der Rechnung.

6.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Der Anbieter kann nach Mahnung und angemessener Nachfrist den Zugang verhältnismäßig einschränken oder sperren; weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

6.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.

7 Vertragsdauer und Beendigung

7.1 Beginn, Mindestlaufzeit, Verlängerung, Abrechnungsintervall und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Angebot oder der Bestellbestätigung. Fehlt eine ausdrückliche Laufzeitvereinbarung, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

7.2 Kündigungen bedürfen mindestens der Textform. Im Verwaltungsbereich bereitgestellte Kündigungsfunktionen können zusätzlich genutzt werden.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere bei schwerwiegendem oder wiederholtem Missbrauch, erheblichen Sicherheitsverstößen oder fortdauerndem Zahlungsverzug nach erfolgloser angemessener Fristsetzung vorliegen.

7.4 Mit Vertragsende endet der Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen. Export, Rückgabe, Aufbewahrung und Löschung von Kundendaten richten sich nach Ziffer 13, dem AVV und zwingenden gesetzlichen Pflichten.

8 Verfügbarkeit Wartung und höhere Gewalt

8.1 Verfügbarkeit, Supportzeiten, Reaktionszeiten und geplante Wartungsfenster ergeben sich aus dem vereinbarten Service Level Agreement. Ohne gesonderte Zusage schuldet der Anbieter keine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.

8.2 Der Anbieter darf Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen durchführen. Planbare wesentliche Einschränkungen werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.

8.3 Vorübergehende Beeinträchtigungen aufgrund von Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters, insbesondere Ausfällen öffentlicher Netze, Angriffen Dritter trotz angemessener Schutzmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, stellen für die Dauer der Behinderung keine Pflichtverletzung dar. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

8.4 Der Kunde meldet Störungen mit einer nachvollziehbaren Beschreibung und unterstützt die zumutbare Fehleranalyse.

9 Änderungen der Software und der Vertragsbedingungen

9.1 Der Anbieter darf RescueEd weiterentwickeln, sofern die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Sicherheits-, Rechts- und Kompatibilitätsanpassungen dürfen jederzeit vorgenommen werden, soweit sie erforderlich und zumutbar sind.

9.2 Wesentliche nachteilige Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs oder der AGB werden dem Kunden in Textform mit angemessener Vorlaufzeit mitgeteilt. Soweit eine Zustimmung rechtlich erforderlich ist, wird sie ausdrücklich eingeholt; Schweigen gilt nicht als Zustimmung, sofern dies nicht gesetzlich zulässig und in der Mitteilung eindeutig erläutert ist.

9.3 Neue Fassungen rechtlicher Dokumente können beim nächsten Login zur Bestätigung vorgelegt werden. Eine Versionierung und Bestätigung im System ersetzt nicht die gesetzlichen Anforderungen an Einbeziehung und Änderungsvereinbarung.

10 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

10.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Informationen zu Verarbeitungen in eigener Verantwortlichkeit des Anbieters enthält die Datenschutzerklärung.

10.2 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Dieser regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Betroffenenrechte, Löschung und Rückgabe.

10.3 Der Kunde stellt sicher, dass er personenbezogene Daten, Trainingsdokumentationen, Fotos, Bewertungen und sonstige Inhalte rechtmäßig in RescueEd verarbeitet und erforderliche Informationen, Einwilligungen oder Rechtsgrundlagen vorliegen.

10.4 Gesundheitsbezogene Trainingsdaten dürfen keine realen Patientendaten enthalten, sofern deren Verarbeitung nicht ausdrücklich vereinbart, datenschutzrechtlich zulässig und technisch freigegeben ist. Für Übungen sollen fiktive oder hinreichend anonymisierte Daten verwendet werden.

11 Nutzungsrechte Kundendaten und Inhalte

11.1 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, RescueEd im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche oder öffentlich-rechtliche Zwecke zu nutzen.

11.2 Rechte an RescueEd, Softwarekomponenten, Designs, Dokumentationen und vom Anbieter bereitgestellten Bibliotheksinhalten verbleiben beim Anbieter oder den jeweiligen Rechteinhabern. Gesetzlich zwingende Rechte bleiben unberührt.

11.3 Der Kunde behält die Rechte an seinen Daten und Inhalten. Er räumt dem Anbieter die für Bereitstellung, Sicherung, Verarbeitung, Anzeige und vertragsgemäße Weitergabe technisch erforderlichen Rechte für die Vertragsdauer ein.

11.4 Übernimmt der Kunde globale Vorlagen oder Medien in seinen Mandanten, entsteht eine eigene Kopie oder Referenz nach Maßgabe der Software. Die unveränderte Verfügbarkeit einer globalen Vorlage wird nicht garantiert, sofern nichts anderes vereinbart ist.

12 Mängelrechte und Haftung

12.1 Für Mängel der vereinbarten SaaS-Leistung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist. Der Kunde muss reproduzierbare Mängel unverzüglich und mit den verfügbaren Informationen melden.

12.2 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.

12.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf.

12.4 Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

12.5 Der Kunde bleibt für medizinische, pädagogische, organisatorische und einsatzbezogene Entscheidungen verantwortlich. Eine automatisierte Auswertung oder Statistik ist eine Ausbildungsunterstützung und ersetzt keine fachliche Bewertung.

13 Datenexport Archivierung und Löschung

13.1 Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit, die im gebuchten Umfang vorgesehenen Exportfunktionen nutzen. Weitergehende Übergabeformate oder Migrationsleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

13.2 Nach Vertragsende erhält der Kunde auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit zum Export seiner verfügbaren Daten, soweit keine gesetzlichen, sicherheitsbedingten oder Rechte Dritter betreffenden Gründe entgegenstehen. Umfang, Format und Frist sollen im Angebot, AVV oder Exit-Verfahren konkretisiert werden.

13.3 Daten werden nach Ablauf vereinbarter oder gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht oder anonymisiert. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Vertrags-, Audit- und Nachweisdaten dürfen bis zum Ablauf der jeweiligen Frist gesperrt oder archiviert bleiben.

13.4 Archivierung ist keine Löschung. Der Kunde muss eigene gesetzliche Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten prüfen und darf sich nur auf ausdrücklich vereinbarte Archivfunktionen verlassen.

13.5 Lokale Daten der mobilen Anwendung werden nicht automatisch mit der SaaS synchronisiert. Sicherung, Export und Löschung solcher lokalen Daten liegen grundsätzlich in der Verantwortung des jeweiligen App-Nutzers, soweit die App nichts anderes vorsieht.

14 Vertraulichkeit

14.1 Die Parteien behandeln nicht offenkundige geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

14.2 Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich bereits bekannt oder öffentlich zugänglich waren, rechtmäßig von Dritten erlangt oder unabhängig entwickelt wurden. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.

14.3 Datenschutzrechtliche und im AVV geregelte Pflichten gehen vor.

15 Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.

15.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

15.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist. Individuelle Abreden bleiben unberührt.

15.5 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

B Annex Regelungen zum Anbieterwechsel

Die folgenden Bestimmungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Zwingende Vorschriften des Kapitels VI der Verordnung EU 2023 2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung gehen abweichenden Vertragsregelungen vor.

B.1 Geltungsbereich

B.1.1 Dieser Annex gilt, soweit die von RescueEd bereitgestellte SaaS als Datenverarbeitungsdienst im Sinne des EU Data Act einzuordnen ist und der Kunde den Dienst zu einem anderen Anbieter, zu einer eigenen IKT-Infrastruktur oder ausschließlich zur Löschung seiner exportierbaren Daten verlassen möchte.

B.1.2 Für lokale Daten der mobilen RescueEd-Anwendung gilt der Annex nur, soweit diese Daten tatsächlich durch einen zentralen RescueEd-Dienst verarbeitet werden. Rein lokal auf einem Endgerät gespeicherte Fallbeispiele, Fotos, Trainingswerte, Runs, Auswertungen oder temporäre PDF-Dateien werden nicht von der SaaS exportiert oder übertragen.

B.2 Begriffsbestimmungen

B.2.1 Ein Wechsel ist der Prozess, in dem der Kunde von RescueEd zu einem anderen Datenverarbeitungsdienst derselben Dienstart, zu einer eigenen IKT-Infrastruktur oder zu einer reinen Datenlöschung übergeht.

B.2.2 Exportierbare Daten sind die vom Kunden oder seinen berechtigten Nutzern unmittelbar oder mittelbar durch die Nutzung von RescueEd eingegebenen oder erzeugten Daten einschließlich zugehöriger Metadaten, soweit sie nicht ausschließlich dem internen Funktionieren von RescueEd dienen und keine Rechte, Geschäftsgeheimnisse oder geschützten Vermögenswerte des Anbieters oder Dritter entgegenstehen.

B.2.3 Digitale Vermögenswerte sind Elemente in digitaler Form einschließlich Anwendungen, an denen der Kunde unabhängig vom RescueEd-Vertrag ein Nutzungsrecht besitzt.

B.3 Exportierbare Daten und technische Informationen

B.3.1 Zu den grundsätzlich exportierbaren Kategorien können je nach Lizenz und Nutzung insbesondere Organisationsstammdaten, Benutzer- und Rollenzuordnungen, Teilnehmer und Gruppen, Curricula, Kurse, Trainings, Kundenszenarien, Runs, Aktionen, Ereignisse, Feedback, Bewertungen, Lernaufträge, kundeneigene Medien und die für deren Zuordnung erforderlichen Metadaten gehören.

B.3.2 Nicht exportiert werden Passwörter, Hashwerte, Sicherheits- und Sitzungstokens, interne Schutzparameter, interne Betriebs- und Missbrauchserkennungsdaten, nicht kundenspezifische Systemprotokolle, Geschäftsgeheimnisse sowie Anbieter- oder Drittinhalte, für die dem Kunden kein übertragbares Recht zusteht. Gesetzlich aufzubewahrende Rechnungs-, Vertrags-, Audit- und Rechtsnachweisdaten können gesondert archiviert bleiben.

B.3.3 Der Anbieter stellt vor Vertragsschluss oder in einer dauerhaft zugänglichen technischen Dokumentation eine aktuelle Übersicht der exportierbaren Datenkategorien, verfügbaren Formate und Schnittstellen, bekannten Kontinuitätsrisiken und gegebenenfalls nicht übertragbaren Daten bereit.

B.3.4 Exportierbare Daten werden in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt, soweit dies technisch möglich und gesetzlich erforderlich ist. Eine Anpassung an proprietäre Importformate eines Zielanbieters wird nur geschuldet, wenn sie gesondert vereinbart oder zwingend vorgeschrieben ist.

B.4 Einleitung des Wechselprozesses

B.4.1 Der Kunde leitet den Wechsel durch eine Mitteilung in Textform ein. Die Mitteilung soll das gewünschte Ziel, den Umfang der betroffenen Dienste und Daten, einen Ansprechpartner sowie erforderliche Angaben zu einem Zielanbieter oder der eigenen IKT-Infrastruktur enthalten.

B.4.2 Die vertragliche Ankündigungsfrist beträgt höchstens zwei Monate. Eine im Angebot oder Vertrag vereinbarte kürzere Frist bleibt anwendbar.

B.4.3 Der Anbieter bestätigt den Eingang unverzüglich und informiert über den vorgesehenen Beginn, die nächsten Schritte, die verfügbaren Exportwege und erkennbare technische Einschränkungen.

B.5 Übergangsfrist

B.5.1 Die Übergangsfrist beträgt grundsätzlich 30 Kalendertage und beginnt nach Ablauf der anwendbaren Ankündigungsfrist.

B.5.2 Kann der Anbieter die Übergangsfrist aus technischen Gründen nicht einhalten, informiert er den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang der Wechselmitteilung in Textform, begründet die technische Unmöglichkeit und nennt eine alternative Übergangsfrist. Diese darf sieben Monate ab Eingang der Wechselmitteilung nicht überschreiten.

B.5.3 Der Kunde kann die Übergangsfrist einmal um einen Zeitraum verlängern, den er für seine Zwecke als angemessener erachtet. Die Mitteilung erfolgt vor Ablauf der laufenden Übergangsfrist in Textform.

B.6 Pflichten des Anbieters

B.6.1 Der Anbieter unterstützt den Kunden und von ihm autorisierte Dritte während des Wechselprozesses in angemessener Weise mit den gesetzlich erforderlichen Informationen, Dokumentationen und technischen Maßnahmen.

B.6.2 Der Anbieter handelt mit der gebotenen Sorgfalt, erhält die vertraglich geschuldeten Funktionen während der Übergangsfrist aufrecht und wahrt ein angemessenes Sicherheitsniveau bei Export, Bereitstellung und Übertragung.

B.6.3 Soweit zur Wahrung von Rechten Dritter, Mandantentrennung, Datenschutz oder Informationssicherheit erforderlich, darf der Anbieter zusätzliche Nachweise und sichere Übertragungswege verlangen. Der gesetzlich geschuldete Wechsel darf dadurch nicht unangemessen behindert werden.

B.6.4 Eine Funktionsgleichheit oder technische Kompatibilität beim Zielanbieter wird nicht geschuldet. Der Anbieter informiert jedoch über bekannte Risiken für die Kontinuität der betroffenen Funktionen.

B.7 Obliegenheiten des Kunden

B.7.1 Der Kunde benennt fachlich und technisch zuständige Ansprechpartner, wirkt rechtzeitig mit und stellt die für Authentifizierung, Freigabe und sichere Übertragung notwendigen Informationen bereit.

B.7.2 Der Kunde und von ihm beauftragte Dritte schützen vertrauliche Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie Rechte des Anbieters und Dritter. Zugriffe und Unterlagen dürfen nur im für den Wechsel erforderlichen Umfang verwendet werden.

B.7.3 Der Kunde verantwortet die Auswahl des Zielanbieters, den Import, die Zuordnung und die fachliche Prüfung der übertragenen Daten sowie die Sicherung bereits exportierter Daten.

B.8 Datenabruf Aufbewahrung und Löschung

B.8.1 Nach Ablauf der Übergangsfrist kann der Kunde seine exportierbaren Daten während einer Abruffrist von mindestens 30 Kalendertagen abrufen, sofern keine längere Frist vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.

B.8.2 Nach erfolgreichem Abschluss des Wechsels und Ablauf der Abruffrist löscht oder anonymisiert der Anbieter die nicht mehr erforderlichen exportierbaren Kundendaten und bestätigt dies auf Anfrage. Daten in Sicherungskopien werden nach dem dokumentierten Backup-Zyklus überschrieben oder gelöscht.

B.8.3 Die Löschung erfasst keine Daten, die aufgrund zwingenden Unionsrechts, nationalen Rechts oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen weiter aufzubewahren sind. Der Anbieter informiert auf Anfrage über Kategorien, Zweck und Dauer einer solchen Aufbewahrung.

B.8.4 Archivierung ist keine Löschung. Rechnungen, Vertragsunterlagen, Auditnachweise und bestätigte Rechtstextversionen können bis zum Ablauf der einschlägigen Aufbewahrungsfrist gesperrt oder archiviert bleiben.

B.9 Vergütung

B.9.1 Der Anbieter erhebt für den gesetzlich geschuldeten Wechselprozess kein gesondertes Wechsel- oder Ausstiegsentgelt.

B.9.2 Individuell gewünschte Beratungs-, Transformations-, Entwicklungs- oder Migrationsleistungen, die über die gesetzlichen und vertraglichen Wechselpflichten hinausgehen, können nur aufgrund einer vorherigen gesonderten Vereinbarung vergütet werden.

B.10 Abschluss und Vertragsbeendigung

B.10.1 Der Kunde informiert den Anbieter unverzüglich, sobald der Wechsel erfolgreich abgeschlossen ist. Ein Wechsel gilt als erfolgreich, wenn die vereinbarten exportierbaren Daten übertragen oder bereitgestellt wurden und der Kunde die für den Wechsel erforderlichen wesentlichen Funktionen beim Zielanbieter oder in seiner eigenen IKT-Infrastruktur herstellen konnte.

B.10.2 Der Vertrag endet mit dem erfolgreich abgeschlossenen Wechsel oder, wenn der Kunde keinen Wechsel, sondern ausschließlich die Löschung verlangt, nach Ablauf der anwendbaren Kündigungs- oder Ankündigungsfrist. Abruf- und Löschpflichten bestehen über das Vertragsende hinaus fort.

B.10.3 Kann der Wechsel nicht wie vorgesehen abgeschlossen werden, arbeiten die Parteien nach Treu und Glauben an der Ermittlung und Beseitigung der Hindernisse. Gesetzliche Kündigungs-, Zurückbehaltungs-, Sperr- und sonstige Beendigungsrechte beider Parteien bleiben unberührt.

B.10.4 Die Vertragsbeendigung wird weder von einer fingierten Kundenbestätigung noch von der vollständigen Löschung gesetzlich aufzubewahrender Daten abhängig gemacht.